Donnerstag, 23. September 2010

Kampf ums Glücksspielmonopol

Es war ja relativ klar, dass nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Glücksspielmonopol noch lange nicht alles gut sein würde. Die Abwehrschlacht der Bundesländer geht weiter. Das lässt sich in dem Artikel "Glücksspiel: Diesmal leider kein Gewinn" nachlesen.

Interessant ist diese Passage:

"Was kaum bekannt war: Die Bundesländer arbeiteten vor einigen Jahren an Internetsperren für Glücksspielanbieter. Inspiriert durch das Vorhaben der Bundesregierung, Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu bannen, sollten die Netzbetreiber offenbar ebenfalls digitale Schranken für virtuelle Wettbüros und Pokerräume einrichten, um deutschen Surfern den Zugang zu ihnen zu verwehren. Im November 2008 jedenfalls wurden Telekom & Co durch die Gemeinsame Geschäftsstelle der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder in Wiesbaden 'informell' angehört, schreibt der frühere Präsident der Düsseldorfer Bezirksregierung, Jürgen Büssow, in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht. Die Unternehmen seien von den Sperrplänen der Landesfürsten allerdings wenig begeistert gewesen, schreibt Büssow: 'Eine Kooperationsbereitschaft vonseiten der Zugangsanbieter war in keiner Weise erkennbar.'"

Auch sonst schreckt man vor wenig zurück. Im ISA-Guide war gestern zu lesen, dass Beamte sogar Gutachten fälschen, wenn ihnen das Ergebnis nicht in den Kram passt.

"Der Karlsruher Rechtsanwalt Dieter Pawlik hat nachgewiesen, dass die Länder wesentliche Aussagen eines Gutachtens, das sie zur 'Vergleichenden Analyse des Glücksspielwesens' beim Schweizer Institut für Rechtsvergleichung in Auftrag gegeben haben, zu ihren Gunsten umgeschrieben haben. (...)

Als im April 2009 die Originalfassung vorlag, beanstandete der Lenkungsausschuss der Bundesländer 'inhaltliche und sprachliche Mängel'. Frei nach dem Motto 'Wir bezahlen das Gutachten, dann hat auch drin zu stehen, was wir wollen', machte sich der Lenkungsausschuss an eine neue, zensierte Fassung – und nur diese gab er an die einzelnen Bundesländer weiter. Die Originalfassung liegt deshalb in den meisten Bundesländern selbst den zuständigen Beamten bis heute nicht vor."

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